Das Wichtigste in Kürze
Zwei Parteien verrechnen gegenseitige Forderungen miteinander. Statt zweier Zahlungen genügt eine Erklärung.
Aufrechnung erklärt
Schulden sich zwei Parteien gegenseitig Geld, können sie die Forderungen verrechnen. Es fließt dann nur noch der Unterschiedsbetrag. Voraussetzung sind gleichartige, gegenseitige und fällige Forderungen. Ein bestrittener Anspruch eignet sich kaum zur Verrechnung. Beim Kauf wird die Aufrechnung meist direkt im Kaufvertrag geregelt.
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