Das Wichtigste in Kürze
Recht, vom Störer die Beseitigung einer Beeinträchtigung des Eigentums zu verlangen, etwa den Rückbau eines Anbaus.
Beseitigungsanspruch erklärt
Der Beseitigungsanspruch folgt aus § 1004 BGB. Wer Eigentum stört, muss die Störung beseitigen. Im Wohnungseigentum richtet er sich gegen eigenmächtige bauliche Veränderungen.
Seit der WEG-Reform 2020 macht die Gemeinschaft den Anspruch geltend, nicht der einzelne Eigentümer. Verpflichtet ist, wer die Veränderung selbst vorgenommen hat.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 1004 BGB; § 9a WEG
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