Das Wichtigste in Kürze
Einwand des Mieters, dass eine Modernisierung oder Mieterhöhung für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet.
Härteeinwand erklärt
Mit dem Härteeinwand macht der Mieter geltend, dass eine Modernisierung ihn unzumutbar belastet. Er muss die Gründe fristgerecht in Textform mitteilen.
Eine finanzielle Härte prüft das Gesetz erst bei der Mieterhöhung. Die Duldung der Arbeiten bleibt davon unberührt.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; § 555d BGB; § 559 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
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