Das Wichtigste in Kürze
Pflicht des Vermieters, den Mieter vor Wettbewerb im selben Objekt zu schützen.
Konkurrenzschutz erklärt
Der Konkurrenzschutz folgt aus der Pflicht des Vermieters, den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewähren. Er gilt im Gewerbe auch ohne Klausel. Geschützt ist das Hauptsortiment, auch auf Nachbargrundstücken desselben Vermieters.
Vertraglich lässt sich der Schutz ausschließen oder erweitern.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 535 BGB
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