Das Wichtigste in Kürze
Kürzung der Miete kraft Gesetzes, solange ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung mindert.
Mietminderung erklärt
Hat die Wohnung einen Mangel, mindert sich die Miete von selbst. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.
Der Mieter muss den Mangel anzeigen. Unerhebliche Mängel und manche Bauphasen einer energetischen Modernisierung lösen keine Minderung aus.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 536 BGB; § 536c BGB
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