Das Wichtigste in Kürze
Rechtliche, wirtschaftliche oder persönliche Bindung des Maklers an eine Vertragspartei; sie kann den Provisionsanspruch ausschließen.
Verflechtung erklärt
Eine echte Verflechtung liegt bei rechtlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit vor, etwa durch eine Kapitalbeteiligung. Eine unechte Verflechtung entsteht durch persönliche Nähe oder einen institutionellen Interessenkonflikt.
Der Makler verliert dann seine Stellung als unabhängiger Dritter. Von der anderen Seite kann er keine Provision verlangen. Bei Mietwohnungen regelt § 2 Abs. 2 WoVermittG ein ausdrückliches Verbot.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
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