Das Wichtigste in Kürze
Gute Fragen im Vorstellungsgespräch zeigen, wie ein Bewerber über eigene Fehler spricht. Diese Art ändert sich nach der Einstellung nicht, Zeugnisse sind dagegen geglättet. Stellen Sie wenige Fragen langsam und halten Sie danach die Stille aus.
Sie haben eingestellt. Der Eindruck im Gespräch war gut. Nach vier Monaten wissen Sie: Es passt nicht.
Die übliche Erklärung heißt Menschenkenntnis. Also verlässt sich der Inhaber auf Unterlagen und Gefühl. Der Lebenslauf ist ordentlich, das Zeugnis freundlich. Die Probezeit soll den Rest korrigieren.

Haben Sie Fragen zur Personalauswahl?
Sie schildern Ihren Fall zur Personalauswahl und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Was eine Fehlbesetzung kostet
Diese Antwort greift zu kurz. Zeugnisse sind geglättet. Und die Probezeit ist teuer, wenn sie zur Korrektur dient.
Eine Fehlbesetzung kostet mehr als ein Gehalt. Sie kostet die Einarbeitung und die Kunden, die in dieser Zeit betreut wurden. Und sie kostet die Zeit Ihrer besten Leute. In einem Betrieb mit 15 Mitarbeitern fällt das sofort auf.
Das Gespräch ist die einzige eigene Prüfung, die Sie haben. Es entscheidet sich an Ihren Fragen. Die meisten Fragen prüfen dagegen nur, wie gut jemand vorbereitet ist.
Sechs Fragen, die etwas zeigen
Erstens: Ziele. Hat der Bewerber Ziele für sich aufgeschrieben? Wer eigene Ziele hat, denkt in Strecken und Terminen.
Wer keine hat, wartet auf Anweisungen. Beides kann passen. Sie müssen nur wissen, wen Sie einstellen.
Zweitens: Scheitern. Wo ist er gescheitert, und woran lag es? Wichtig ist nicht der Vorfall, sondern die Zuschreibung. Manche Antwort nennt nur fremde Ursachen: Chef, Team, Markt.
Solche Antworten wiederholen sich in Ihrem Betrieb. Andere enthalten einen eigenen Anteil und eine Lehre. Das ist der Unterschied zwischen Erfahrung und Erlebnis.
Drittens: Führung. Was ist ihm bei einem Vorgesetzten wichtig? Diese Frage prüft die Passung zu Ihnen.
Wer klare Anweisungen braucht, leidet an großer Freiheit. Wer Freiheit braucht, leidet an enger Kontrolle. Die falsche Kombination kostet Sie eine Kündigung.
Viertens: Selbsteinschätzung. Was will er an sich ändern? Die geübte Antwort tarnt eine Stärke als Schwäche: zu gründlich, zu genau.
Die echte Antwort ist unbequem und konkret. Danach kommt Ihre wichtigste Handlung: Schweigen Sie. Die zweite Antwort ist fast immer die wahre.
Fünftens: Scheitern in dieser Stelle. Wenn es in einem Jahr nicht funktioniert, woran liegt es dann? Wer die Stelle verstanden hat, nennt eine echte Schwierigkeit. Wer nur den Titel gelesen hat, hat keine Antwort.
Sechstens: Vorbilder. Wer hat ihn am stärksten geprägt? Die Antwort zeigt, was er bewundert. Und was er bewundert, will er erreichen.
Bleiben Sie bei jeder Antwort einmal länger. Verlangen Sie ein Beispiel statt einer Beschreibung. Fehlt das Beispiel, fehlt meist auch die Eigenschaft.
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So entschied eine Hausverwaltung
Ein Beispiel. Eine Hausverwaltung mit 16 Mitarbeitern sucht einen Objektbetreuer für den gewerblichen Bestand. Zwei Bewerber wirken auf dem Papier gleich stark. Der Inhaber stellt beiden dieselben Fragen in derselben Reihenfolge. Nur so lassen sich die Antworten vergleichen.
Der erste antwortet zügig und rund. Beim Scheitern nennt er ein schwieriges Team und unklare Führung. Ein eigener Anteil kommt nicht vor.
Der zweite braucht einen Moment. Dann erzählt er von einer Abrechnung mit falschen Verteilerschlüsseln. Er hatte die Prüfung abgekürzt, weil der Termin drängte.
Seitdem prüft er lieber zwei Tage länger. Er braucht klare Zuständigkeiten. Genau so ist die Stelle geschnitten.
Der erste wirkt im Gespräch stärker. Der zweite im Betrieb. Der Inhaber stellt den zweiten ein. Nach einem Jahr betreut er den schwierigsten Bestand im Haus.
Fazit zum Vorstellungsgespräch
Sie stellen keinen Lebenslauf ein. Sie stellen die Art ein, wie jemand über eigene Fehler spricht. Diese Art ändert sich nach der Einstellung nicht.
Stellen Sie wenige Fragen und stellen Sie sie langsam. Halten Sie danach die Stille aus. Dort liegt die Auskunft.
Fragen im Bewerbungsgespräch haben rechtliche Grenzen. Fragen zu Familienplanung, Religion oder Gesundheit sind in der Regel unzulässig. Klären Sie Zweifelsfälle mit Ihrem Rechtsbeistand.
Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Quellen
- § 1 AGG – Ziel des Gesetzes: gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
- § 7 AGG – Benachteiligungsverbot: gesetze-im-internet.de/agg/__7.html
- IHK Hochrhein-Bodensee: Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen: ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/begruendung-von-arbe…
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Studie „Was Arbeitgeber fragen (dürfen)“: antidiskriminierungsstelle.gov.de/SharedDocs/forschungsprojekte/DE/…
Hinweis
Das Beispiel der Hausverwaltung ist ein Praxisbeispiel und beschreibt kein bestimmtes Unternehmen. Rechtlicher Rahmen der Benachteiligungsverbote: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 1 und § 7 AGG – gesetze-im-internet.de/agg






































