Das Wichtigste in Kürze
Geldgeber lesen keine Vision, sondern Antworten auf fünf nüchterne Fragen. Dazu zählen die Mittelverwendung und der schlechte Fall, der wichtigste Teil. Prüfen Sie Ihre Unterlage gegen diese fünf Punkte, bevor Sie den ersten Geldgeber ansprechen.
Sie brauchen 700.000 Euro für ein Portfolio. Sechs private Geldgeber kommen infrage. Alle wollen eine Unterlage. Die meisten Käufer schreiben die falsche.

Haben Sie Fragen zur Unterlage für Geldgeber?
Sie schildern Ihren Fall zur Unterlage für Geldgeber und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Die Vision überzeugt keinen Geldgeber
Viele Unterlagen erzählen vor allem eine Vision. Geldgeber lesen sie nicht. Sie suchen Antworten auf wenige, nüchterne Fragen. Fehlt eine Antwort, fragen sie nach. Wer dann keine Antwort hat, verliert Vertrauen.
Fünf Dinge, die Geldgeber lesen
- Mittelverwendung: Wohin geht jeder eingezahlte Euro?
- Kapitaldienst: Was geht raus und woher kommt es?
- Rangfolge: Wer bekommt sein Geld zuerst?
- Ausstieg: Wann und zu welchem Verfahren?
- Der schlechte Fall: Was passiert bei einem Ausfall?
Alles andere ist Beiwerk. Beim Unternehmenskauf ist es dieselbe Liste.
Die Rangfolge verdient besondere Sorgfalt. Bei der Immobilie steht der Rang im Grundbuch. Beim Unternehmenskauf steht er nur im Vertrag. Jeder Geldgeber will wissen, wer vor ihm steht und wer hinter ihm.
Auch der Ausstieg braucht ein Verfahren. Wer kauft den Anteil eines Geldgebers, der aussteigen will? Und zu welchem Wert?
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Der Punkt, der entscheidet
Der schlechte Fall gehört hinein. Wer ihn weglässt, wird danach gefragt und hat keine Antwort. Was passiert, wenn ein Mieter ausfällt oder ein Kunde abspringt? Wer zahlt dann zuerst, und wer wartet? Ein durchgerechnetes Worst-Case-Szenario zeigt, dass Sie das Risiko kennen.
In Deutschland gelten für das öffentliche Anbieten von Beteiligungen enge Regeln. Ein begrenzter Kreis ist etwas anderes. Die Privatplatzierung bei wenigen Geldgebern liegt vor dieser Grenze.
Wie dieses Instrument mit den anderen zusammenspielt, zeigt der Beitrag Firmenkauf auf Kredit: nüchtern gerechnet.
Fazit zur Unterlage für Geldgeber
Eine gute Unterlage ist kurz und nüchtern. Sie beantwortet fünf Fragen, bevor jemand sie stellt. Der schlechte Fall ist dabei der wichtigste Teil.
Prüfen Sie Ihre Unterlage gegen diese fünf Punkte, bevor Sie den ersten Geldgeber ansprechen.
Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Quellen
- § 879 BGB – Rangverhältnis mehrerer Rechte: gesetze-im-internet.de/bgb/__879.html
Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und beschreiben keinen bestimmten Fall.






































