Das Wichtigste in Kürze
Recht jeder Person nach Art. 15 DSGVO zu erfahren, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden.
Auskunftsrecht erklärt
Das Auskunftsrecht umfasst die gespeicherten Daten, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Herkunft. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos und möglichst als Kopie zu erteilen.
Der Verantwortliche antwortet unverzüglich, spätestens binnen eines Monats. Bei komplexen Anfragen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Art. 12 DSGVO; Art. 15 DSGVO
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