Das Wichtigste in Kürze
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse mit über (§ 613a BGB).
Betriebsübergang erklärt
Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein. Die Beschäftigten werden vorher in Textform unterrichtet und können widersprechen.
Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen wechselt der Arbeitgeber nicht. Dann greift die Vorschrift nicht.
Quellen
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