Das Wichtigste in Kürze
Weitreichende handelsrechtliche Vollmacht, die ein Kaufmann erteilt. Sie wird im Handelsregister eingetragen.
Prokura erklärt
Die Prokura ist eine im Handelsgesetzbuch geregelte Vollmacht. Sie berechtigt zu fast allen Geschäften, die ein Handelsgewerbe mit sich bringt. Für Grundstücksgeschäfte gelten Einschränkungen.
Wer Prokura hat, heißt Prokurist. Mit ihr kann der Betrieb auch ohne den Inhaber handlungsfähig bleiben.
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Fachbeiträge zum Begriff
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