Das Wichtigste in Kürze
Verordnung, die abschließend festlegt, welche Betriebskosten ein Vermieter auf Wohnraummieter umlegen darf.
Betriebskostenverordnung erklärt
Die Betriebskostenverordnung gilt seit 2004. Sie zählt 17 Kostenarten auf, von der Grundsteuer bis zu sonstigen Betriebskosten. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören ausdrücklich nicht dazu.
Bei Wohnraum lässt sich der Katalog nicht erweitern. Umgelegt wird nur, was der Mietvertrag vorsieht. Im Gewerbe dient die Liste oft als Vorlage.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 1 BetrKV; § 2 BetrKV
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