Das Wichtigste in Kürze
Vorab-Prüfung nach Art. 35 DSGVO, ob eine Verarbeitung ein hohes Risiko für Betroffene birgt und wie es zu mindern ist.
Datenschutz-Folgenabschätzung erklärt
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nötig, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte Betroffener hat. Typisch sind neue Technologien oder die systematische Überwachung zugänglicher Bereiche.
Sie beschreibt die Verarbeitung, prüft Notwendigkeit und Risiken und legt Abhilfen fest. Ein vorhandener Datenschutzbeauftragter ist zu beteiligen.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Art. 35 DSGVO
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