Das Wichtigste in Kürze
Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers, Zins und Tilgung dauerhaft zu leisten.
Kreditwürdigkeit erklärt
Banken prüfen die persönliche und die materielle Kreditwürdigkeit. Persönlich zählen Zuverlässigkeit und Zahlungsmoral, materiell Einkommen und Vermögen. Bei Immobiliendarlehen an Verbraucher ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 505a BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Bonitätsprüfung der Bank
- Kapitaldienst und Tragbarkeit
- Verbraucherkreditrecht bei Immobiliendarlehen
- Dokumentation in der Finanzierungsberatung
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