Das Wichtigste in Kürze
Makler, der aktiv auf die Gegenseite einwirkt und die Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss führt.
Vermittlungsmakler erklärt
Der Vermittlungsmakler geht über den Nachweis hinaus. Er führt die Gespräche zwischen den Parteien und wirkt auf die andere Seite ein, damit ein Vertrag zustande kommt.
Verhandelt wird über Kaufpreis, Belastungen, Inventar und den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten. Ist er für beide Seiten tätig, muss er strikt neutral bleiben.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen
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