Das Wichtigste in Kürze
Verwalter, der vor einer IHK geprüft hat, dass er die nötigen Kenntnisse für die WEG-Verwaltung besitzt.
Zertifizierter Verwalter erklärt
Der zertifizierte Verwalter hat seine Sachkunde in einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. Die Prüfung umfasst rechtliche, kaufmännische und technische Inhalte.
Jeder Eigentümer kann die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Für kleine Anlagen mit Eigentümer als Verwalter gelten Ausnahmen.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 19 WEG; § 26a WEG
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