Das Wichtigste in Kürze
Förmliche Rüge eines Vertragsverstoßes mit der Aufforderung, ihn abzustellen, und dem Hinweis auf Folgen.
Abmahnung erklärt
Die Abmahnung beschreibt einen konkreten Verstoß und fordert dazu auf, ihn zu unterlassen. Sie kündigt Folgen für den Wiederholungsfall an.
Im Mietrecht geht sie einer Kündigung wegen Vertragsverletzung meist voraus. Im Wohnungseigentum steht sie vor einer Entziehung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 543 BGB; § 17 WEG
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