Das Wichtigste in Kürze
Unterschied zwischen den Kosten laut Jahresabrechnung und den beschlossenen Vorschüssen eines Eigentümers.
Abrechnungsspitze erklärt
Die Abrechnungsspitze ist der Betrag, um den die tatsächlichen Kosten von den Vorschüssen abweichen. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Die Eigentümer beschließen seit 2020 nur noch über Nachschüsse und Anpassungen der Vorschüsse. Die Rechenwerke selbst sind nicht Gegenstand des Beschlusses.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 28 WEG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Abrechnungsspitze?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























