Das Wichtigste in Kürze
Vertrag, mit dem beide Parteien ein Mietverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Termin beenden.
Aufhebungsvertrag erklärt
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Mieter und Vermieter den Mietvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Kündigungsfristen und Kündigungsgründe spielen dann keine Rolle. Halten Sie den Vertrag aus Beweisgründen schriftlich fest.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 311 BGB
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