Das Wichtigste in Kürze
Anteil des Beleihungswerts, bis zu dem eine Bank ein Darlehen erstrangig und günstig gewährt.
Beleihungsgrenze erklärt
Pfandbriefbanken dürfen nur die ersten 60 Prozent des Beleihungswerts zur Deckung nutzen. Darüber liegende Darlehen gelten als nachrangig und kosten mehr Zins. Andere Geldgeber setzen eigene Grenzen.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; § 14 PfandBG
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