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Bestellerprinzip

Stand:

Das Wichtigste in Kürze

Regel bei Mietwohnungen: Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt, meist der Vermieter.

Bestellerprinzip erklärt

Das Bestellerprinzip gilt seit 1. Juni 2015 bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Vom Wohnungssuchenden darf der Makler nur dann Provision verlangen, wenn er allein für ihn sucht.

Beim Verkauf gilt das Prinzip nicht. Dort regeln eigene Vorschriften die Teilung der Kosten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 2 Abs. 1a WoVermittG

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