Das Wichtigste in Kürze
Regel bei Mietwohnungen: Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt, meist der Vermieter.
Bestellerprinzip erklärt
Das Bestellerprinzip gilt seit 1. Juni 2015 bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Vom Wohnungssuchenden darf der Makler nur dann Provision verlangen, wenn er allein für ihn sucht.
Beim Verkauf gilt das Prinzip nicht. Dort regeln eigene Vorschriften die Teilung der Kosten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 2 Abs. 1a WoVermittG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Die Rolle des Immobilienmaklers
- Maklervertrag und Provisionsanspruch
- Auftragsakquise für Immobilienmakler
- Wohnungsvermittlungsgesetz
- Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- Leistungsmatrix eines Maklerbetriebs
- Neutralität und Doppeltätigkeit des Maklers
- Mieterwechsel ohne Leerstand
- Irrtum: Der Mieter zahlt den Makler
Haben Sie Fragen zu Bestellerprinzip?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























