Das Wichtigste in Kürze
Person, die ein Unternehmen beim Datenschutz berät und die Einhaltung überwacht.
Datenschutzbeauftragter erklärt
Der Datenschutzbeauftragte berät das Unternehmen und überwacht die Einhaltung des Datenschutzes. Pflicht ist er in der Regel ab 20 Personen, die ständig Daten automatisiert verarbeiten. Er darf keinem Interessenkonflikt unterliegen.
Ein externer Beauftragter ist zulässig. Die Verantwortung bleibt bei der Leitung.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Art. 37 DSGVO; § 38 BDSG
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Fachbeiträge zum Begriff
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- Datensicherheit in der Hausverwaltung
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