Das Wichtigste in Kürze
Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks selbst zusteht.
Eigentümergrundschuld erklärt
Eine Eigentümergrundschuld entsteht durch eigene Bestellung oder wenn eine Hypothek getilgt wird. Der Eigentümer hält damit eine Rangstelle frei. Später kann er die Grundschuld an eine Bank abtreten.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 1196 BGB; § 1163 BGB
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