Das Wichtigste in Kürze
Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen durch das Bundeskartellamt. Sie greift erst ab hohen Umsatzschwellen.
Fusionskontrolle erklärt
Anmeldepflichtig sind Zusammenschlüsse ab 500 Mio. Euro weltweitem Umsatz der Beteiligten. Dazu muss im Inland ein Beteiligter über 50 Mio. Euro und ein weiterer über 17,5 Mio. Euro liegen (§ 35 GWB).
Kleine und mittlere Betriebe liegen fast immer darunter.
Quellen
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Fusionskontrolle?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























