Das Wichtigste in Kürze
An- und Verkauf von Immobilien in einem Umfang, der steuerlich als Gewerbebetrieb gilt.
Gewerblicher Grundstückshandel erklärt
Gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn private Verkäufe von Immobilien den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreiten. Dann gelten die Regeln für Gewerbebetriebe, auch außerhalb der Zehnjahresfrist.
Als Faustregel gilt die Drei-Objekt-Grenze: Mehr als drei Objekte binnen fünf Jahren nach Kauf sprechen für Gewerblichkeit. Im Zweifel klärt eine verbindliche Auskunft des Finanzamts die Lage.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 15 EStG; § 23 EStG
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