Das Wichtigste in Kürze
Vorschüsse der Wohnungseigentümer auf Kosten und Rücklage der Gemeinschaft, festgelegt nach dem Wirtschaftsplan.
Hausgeld erklärt
Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten der Gemeinschaft und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans.
Meist wird es monatlich fällig. Rückstände treibt die Gemeinschaft ein, notfalls bis zur Zwangsversteigerung.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 28 WEG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechte und Haftung
- Aufgaben und Befugnisse des WEG-Verwalters
- Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
- Wirtschaftsplan und Hausgeld
- Mahnwesen in der Hausverwaltung
- Nutzen, Lasten und Gefahrübergang
- Beginn und Ende der Eigentümerstellung
- Hausgeld durchsetzen
- Gemeinschaftsvermögen der Eigentümer
- Betriebskosten bei der vermieteten Eigentumswohnung
- Mandate prüfen und ablehnen
Haben Sie Fragen zu Hausgeld?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























