Das Wichtigste in Kürze
Vergütung des Maklers, fällig erst mit wirksamem Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrags.
Maklerprovision erklärt
Die Maklerprovision ist die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers. Sie entsteht erst, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Vertrag wirksam geschlossen ist. Zwischen Tätigkeit und Abschluss muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.
Die Höhe ist frei vereinbar. Beim Kauf wird sie meist mit dem notariellen Vertrag fällig.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 652 BGB
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