Das Wichtigste in Kürze
Verwaltung, die dem Interesse aller Eigentümer nach billigem Ermessen entspricht; jeder Eigentümer kann sie verlangen.
Ordnungsmäßige Verwaltung erklärt
Ordnungsmäßige Verwaltung ist der Maßstab für fast jeden Beschluss einer Eigentümergemeinschaft. Sie entspricht dem Interesse der Gesamtheit nach billigem Ermessen. Jeder Eigentümer kann sie verlangen.
Dazu gehört vor allem die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Ebenso zählen Hausordnung, Versicherung, Erhaltungsrücklage und Wirtschaftsplan dazu. Ein Beschluss, der diesem Maßstab widerspricht, ist anfechtbar.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 18 WEG; § 19 WEG; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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