Das Wichtigste in Kürze
Reihenfolge der Rechte im Grundbuch. Die erste Stelle wird im Ernstfall zuerst bedient.
Rangstelle erklärt
Mehrere Grundschulden auf einem Grundstück stehen in einer Rangfolge. Das Rangverhältnis ist in § 879 BGB geregelt.
Eine zweitrangige Grundschuld ist weniger sicher als eine erstrangige. Wer sie annimmt, verlangt dafür meist einen Ausgleich.
Quellen
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