Das Wichtigste in Kürze
Schutzvorkehrungen nach Art. 32 DSGVO, etwa Zugriffskontrolle, Verschlüsselung und Datensicherung, passend zum Risiko.
Technische und organisatorische Maßnahmen erklärt
Technische und organisatorische Maßnahmen, kurz TOM, sichern personenbezogene Daten gegen unbefugten Zugriff, Veränderung und Verlust. Sie richten sich nach Stand der Technik, Kosten und Risiko.
Beispiele sind Zutritts- und Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Datensicherung und klare Berechtigungen. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und regelmäßig zu prüfen.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Art. 32 DSGVO
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