Das Wichtigste in Kürze
Abschlag von 10 Prozent auf den Wert zu Wohnzwecken vermieteter Grundstücke bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Verschonungsabschlag erklärt
Der Verschonungsabschlag mindert den Grundbesitzwert von Grundstücken, die zu Wohnzwecken vermietet sind. Angesetzt werden nur 90 Prozent des Werts. Die Regel steht heute in § 13d ErbStG.
Begünstigt sind Grundstücke im Inland, in der EU oder im EWR, die nicht zu einem begünstigten Betriebsvermögen gehören. Für selbst genutzte Wohnungen gelten eigene Befreiungen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 13d ErbStG
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