Das Wichtigste in Kürze
Alle Akten, Belege, Verträge und Protokolle, die bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen.
Verwaltungsunterlagen erklärt
Zu den Verwaltungsunterlagen zählen Teilungserklärung, Pläne, Protokolle, Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Belege, Verträge, Kontoauszüge und Schriftverkehr.
Sie gehören der Gemeinschaft. Der Verwalter bewahrt sie auf und gewährt Einsicht. Bei Amtsende gibt er sie vollständig im Original heraus.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
- Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen
- Mandate gewinnen in der Hausverwaltung
- Irrtum: Verwalter nur aus wichtigem Grund abberufen
Haben Sie Fragen zu Verwaltungsunterlagen?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























