Das Wichtigste in Kürze
Natürliche Person, die hinter einem Vertragspartner steht und ihn kontrolliert oder für die das Geschäft letztlich erfolgt.
Wirtschaftlich Berechtigter erklärt
Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht. Bei Gesellschaften gilt das ab mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte. Erfasst ist auch, wer ein Geschäft für einen anderen veranlasst.
Makler und andere Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen klären, ob es einen solchen Berechtigten gibt. Sie dokumentieren mindestens seinen Namen.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Immobilienmakler – Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, Merkblatt R68 – IHK Saarland, 2023; § 3 GwG
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