Das Wichtigste in Kürze
Makler, der für Verkäufer und Käufer zugleich tätig wird und deshalb zu strenger Neutralität verpflichtet ist.
Doppelmakler erklärt
Ein Doppelmakler hat mit beiden Seiten eines Geschäfts einen Maklervertrag. Das ist zulässig, wenn er offen handelt und neutral bleibt. Er erhält die Provision dann von beiden Parteien.
Handelt er vertragswidrig für die Gegenseite, verliert er seinen Anspruch auf Provision.
Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 654 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
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- Beratungspflichten des Immobilienmaklers
- Neutralität und Doppeltätigkeit des Maklers
- Bieterverfahren beim Immobilienverkauf
- Irrtum: Der Käufer zahlt die Provision
- Maklerprovision verteidigen
- Gemeinschaftsgeschäft unter Maklern
- Hausverwalter als Makler
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