Das Wichtigste in Kürze
Vollmacht, mit der ein Wohnungseigentümer einen anderen zur Abstimmung in der Eigentümerversammlung berechtigt.
Stimmrechtsvollmacht erklärt
Die Stimmrechtsvollmacht bedarf nach § 25 Abs. 3 WEG der Textform. Eine E-Mail oder ein Fax genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig.
Sie umfasst auch Rede- und Antragsrecht. Die Gemeinschaftsordnung kann den Kreis möglicher Vertreter beschränken. Ein völliger Ausschluss der Vertretung ist nichtig.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; § 25 WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
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