DOMINIK ELLEREBC I ELLER BUSINESS CONSULTINGUnternehmen & Immobilien.
Ethisch. Fundiert. Digital.
Termin unter +49 89 904 297-150

Beratungspflichten des Immobilienmaklers

Was Kunden erfahren müssen

Stand:

Das Wichtigste in Kürze

Der Immobilienmakler muss über alles aufklären, was er weiß und was für die Entscheidung zählt. Verschweigt er Wichtiges, drohen Provisionsverlust und Schadensersatz. Rechts- und Steuerfragen gehören zu Anwalt und Steuerberater.

Beratungspflichten des Immobilienmaklers stehen kaum im Gesetz. Die Rechtsprechung hat sie aus dem Maklervertrag und aus Treu und Glauben entwickelt. Für Kunden ist deshalb oft unklar, was der Makler sagen muss. Für Makler bleibt offen, wo ihre Pflicht endet.

Die Grenze hat Gewicht. Verschweigt der Makler einen wichtigen Umstand, droht der Verlust der Provision. Hinzu kommen Schadensersatzforderungen. Umgekehrt darf der Makler keine allgemeine Rechts- oder Steuerberatung leisten.

Woher die Pflichten des Maklers kommen

Nach dem Gesetz schuldet der Makler keine Tätigkeit. Aus dem Maklervertrag folgen trotzdem Nebenpflichten nach Treu und Glauben. Sie beruhen auf dem besonderen Vertrauen zwischen Makler und Auftraggeber.

Pflichten entstehen auch gegenüber der Gegenseite. Das gilt etwa, wenn ein Interessent dem Makler persönlich vertraut. Dann kommt stillschweigend ein Auskunftsvertrag zustande. Voraussetzung ist ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Maklers am Abschluss.

Grundsätzlich gilt: Was erkennbar entscheidungsrelevant ist, gehört auf den Tisch. Typische Risiken des Kauf- oder Mietvertrags trägt der Makler dagegen nicht.

Aufklären auch ohne Nachfrage

Über wesentliche Umstände informiert der Makler ungefragt. Er muss annehmen, dass sie für jede Kaufentscheidung zählen. Maßgeblich ist das, was er positiv weiß. Dazu zählen auch eine drohende Zwangsversteigerung oder ein langfristiger Mietvertrag.

Auch der Verkäufer hat Anspruch auf Aufklärung. Erfährt der Makler, dass ein Käufer den Preis nicht finanzieren kann, sagt er es. Eigene Nachforschungen schuldet der Makler in der Regel nicht. Ohne grundlegende Informationen veröffentlicht er trotzdem kein Angebot.

Haben Sie Fragen zur Aufklärung durch Ihren Makler?

Sie schildern Ihren Fall zur Aufklärung durch Ihren Makler und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.

Umfang nach Kunde und Risiko

Die Aufklärungspflicht reicht so weit wie das erkennbare Interesse des Kunden. Mit dem Risiko der Investition und geringer Erfahrung des Kunden wächst sie. Ein professioneller Investor braucht weniger Belehrung als ein unerfahrener Privatanleger.

Äußert ein Käufer konkrete Pläne, entsteht eine besondere Pflicht. Will er eine vermietete Wohnung selbst nutzen, nennt der Makler die Kündigungssperrfristen. Plant er eine Gaststätte im Laden, nennt er bekannte Hindernisse.

Wer mit besonderer Fachkunde wirbt, muss mehr leisten. Eigene Aussagen des Maklers müssen immer stimmen, auch freiwillige. Doppelmakler klären beide Parteien über alles Erhebliche auf.

Beratung als zusätzliche Leistung

Beratung gehört nicht zur gesetzlichen Kernpflicht des Maklers. Sie entsteht, wenn er sie vertraglich übernimmt. Dann haftet er für Fehler. Beim Alleinauftrag verdichten sich Aufklärungspflichten oft zu Beratungspflichten.

Gefragt ist vor allem betriebswirtschaftliche Beratung. Dazu zählen Wirtschaftlichkeit, Rendite, Finanzierung und Standortwahl. Für solche Gespräche lohnt ein Protokoll mit Wünschen, Risiken und Antworten.

Bei der Bebaubarkeit ist Vorsicht geboten. Verbindlich antwortet nur die Baurechtsbehörde, etwa auf eine Bauvoranfrage. Der Makler verweist dorthin, statt eine Bebauung zuzusichern. Falsche Auskünfte zur Bebaubarkeit sind ein klassischer Haftungsfall.

Grenzen bei Recht und Steuern

Eine allgemeine Rechts- und Steuerberatung ist dem Makler verwehrt. Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu seiner Tätigkeit. Dazu gehören Maklerverträge und die Vorbereitung von Miet- und Notarverträgen.

Die bloße Wiedergabe von Gesetzen ist keine Rechtsdienstleistung. Erst die rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls fällt darunter. Die Grenzen verlaufen fließend.

Zum Steuerrecht schuldet der Makler grundsätzlich keine Aufklärung. Wirbt er mit Steuervorteilen, müssen die Angaben stimmen. Bei Fragen zu Spekulationsfrist oder Grunderwerbsteuer weckt er Problembewusstsein. Dann verweist er ausdrücklich an einen Steuerberater.

Haben Sie Fragen zur Aufklärung durch Ihren Makler?

Sie schildern Ihren Fall zur Aufklärung durch Ihren Makler und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.

Fazit zu den Beratungspflichten

Der Makler klärt über alles auf, was er weiß und was für die Entscheidung zählt. Mit Risiko und Unerfahrenheit des Kunden wächst diese Pflicht. Rechts- und Steuerfragen gehören zu Anwalt und Steuerberater.

Fragen Sie Ihren Makler vor dem Kauf ausdrücklich nach allen bekannten Mängeln und Belastungen.

Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Dominik Eller
Dominik Eller
Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
30+ Jahre Praxis in Dienstleistung, Family Office, Immobilien Investment, Immobilien Management, Private Equity, Vertrieb und Beratung.

Folgen Sie mir auf LinkedIn, YouTube und Instagram.


Quellen

Einleitung

Woher die Pflichten des Maklers kommen

Aufklären auch ohne Nachfrage

Umfang nach Kunde und Risiko

Beratung als zusätzliche Leistung

Grenzen bei Recht und Steuern

Gesetze

Weitere Quellen im Netz

Hinweis

Dieser Beitrag stützt sich auf die genannte Fachliteratur der Immobilienwirtschaft, die Gesetzestexte und ausgewählte Fachquellen. Rechtsstand: Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


Weitere Fachbeiträge

Grunderwerbsteuer: zweimal zahlen beim Weiterverkauf. Kaufen und sofort weiterverkaufen. EBC Eller Business Consulting rechnet die Folgen für Immobilienkauf und Kaufpreis durch.ImmobilienGrunderwerbsteuer: zweimal zahlen beim WeiterverkaufEntziehung des Wohnungseigentums: Das letzte Mittel der Gemeinschaft. EBC Eller Immobilien erklärt Hausverwaltungen Abmahnung, Vereinbarung und Zwangsversteigerung.ImmobiliendienstleisterEntziehung des WohnungseigentumsDie Rolle des Immobilienmaklers: Wofür ein Makler bezahlt wird. EBC Eller Immobilien erklärt Immobilienmaklern Maklervertrag, Maklerprovision und Bestellerprinzip.ImmobilienDie Rolle des ImmobilienmaklersMaklervertrag und Provisionsanspruch: Wann die Provision entsteht. EBC Eller Immobilien erklärt Immobilienmaklern Hauptvertrag, Textform und Widerrufsrecht.ImmobilienMaklervertrag und ProvisionsanspruchImmobilienmarketing für Makler und Verwalter: Werbung, die Aufträge bringt. EBC Eller Immobilien zeigt Immobilienmaklern Corporate Identity, Exposé und Grenzen irreführender Werbung.ImmobiliendienstleisterImmobilienmarketing für Makler und VerwalterAlleinauftrag für Immobilienmakler: Bindung für beide Seiten. EBC Eller Immobilien vergleicht für Immobilienmakler einfachen und qualifizierten Alleinauftrag im Maklervertrag.ImmobilienAlleinauftrag für ImmobilienmaklerVerkaufsverhandlung beim Immobilienverkauf: Preis und Bedingungen führen. EBC Eller Immobilien erklärt Immobilienmaklern notarielle Beurkundung, Grunderwerbsteuer und Lastenübergang.ImmobilienVerkaufsverhandlung beim ImmobilienverkaufAuftragsakquise für Immobilienmakler: So kommen Objekte ins Haus. EBC Eller Immobilien zeigt Immobilienmaklern Alleinauftrag, Honorar und Bestellerprinzip.ImmobilienAuftragsakquise für Immobilienmakler

Ausgezeichnete Lösungen aus 30+ Jahren Praxis

Immobilienwirtschaft seit 1992. Digitales Marketing seit 2003. Automatisierte Webinare seit 2010.
Unternehmensberatung für den Mittelstand seit 2012.

Die Werkzeuge haben sich seitdem entwickelt. KI ist gekommen. Die Prinzipien sind geblieben.

Begeisterte Kundenstimmen.

Kundenstimme
Kundenstimme
Kundenstimme
Kundenstimme
Kundenstimme

Diese Unternehmen haben bereits mit Dominik Eller zusammengearbeitet