Das Wichtigste in Kürze
Social Media für Immobilienprofis wirkt, wenn Sie es wie jede Werbung planen. Wählen Sie Kanäle nach Zielgruppe und Region und liefern Sie regelmäßig Inhalte mit echtem Nutzen. Legen Sie einen Themenplan für drei Monate mit einem Beitrag pro Woche an.
Social Media für Immobilienprofis ist längst Teil der Werbung. Die Lehrbücher führen soziale Netzwerke heute neben Anzeige, Exposé und Werbebrief als Werbemittel. Viele Makler halten eine eigene Seite, auf der Kunden Empfehlungen hinterlassen.
Der Aufwand wird meist unterschätzt. Wer ohne Plan postet, verbraucht Zeit und erreicht die falschen Menschen. Wer einmal startet und dann schweigt, wirkt nachlässig. Wirkung entsteht nur durch Planung, Regelmäßigkeit und Inhalte mit Nutzen für den Leser.

Social Media als Teil der Werbung
Behandeln Sie soziale Netzwerke wie jeden anderen Werbeträger. Klären Sie vorab fünf Fragen.
- Wen wollen Sie erreichen: Eigentümer, Käufer, Mieter oder Beiräte?
- Wann erreichen Sie diese Menschen am besten?
- In welchem Umkreis suchen Sie Kunden?
- Welche Botschaft soll ankommen?
- Über welche Medien erreichen Sie die Gruppe?
Ihr Auftritt folgt der Corporate Identity. Logo, Farben und Ton entsprechen Webseite und Exposé. Nur so erkennt der Leser Ihr Unternehmen auf den ersten Blick wieder.
Kanäle nach Zielgruppe wählen
Immobilienkunden suchen meist in einem begrenzten Radius. Streuverluste kosten Geld. Wählen Sie deshalb Kanäle, auf denen sich Ihre Zielgruppe in Ihrer Region bewegt. Werbung für Seniorenwohnungen erreicht junge Familien kaum.
Trennen Sie Objektwerbung und Firmenwerbung. Objektwerbung zielt auf den schnellen Abschluss. Firmenwerbung wirkt in die fernere Zukunft. Ein Eigentümer soll sich bei Bedarf an Sie erinnern. Für Makler steht die Objektwerbung im Vordergrund, weil der Firmenname kein wiederholbares Produkt bezeichnet.
Für Verwalter zählt die Bindung bestehender Kunden. Hier helfen Kanäle mit direkter Ansprache mehr als große Reichweite. Mieter und Eigentümer erwarten dort Informationen, keine Werbung. Kündigen Sie Arbeiten, Termine und Neuerungen an. So sinkt die Zahl der Rückfragen im Büro.
Haben Sie Fragen zu Social Media in Ihrem Unternehmen?
Sie schildern Ihren Fall zu Social Media in Ihrem Unternehmen und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Inhalte mit Nutzen für Leser
Gute Inhalte informieren, statt nur zu werben. Die Öffentlichkeitsarbeit zielt zuerst auf Vertrauen und erst danach auf Verkauf. Geeignet sind etwa diese Themen:
- Rechtliche Neuerungen für Vermieter und Eigentümer
- Förderprogramme für Kauf und Modernisierung
- Einblicke in Marktentwicklung und Preise vor Ort
- Hinweise für Verwaltungsbeiräte und Gemeinschaften
- Abgeschlossene Projekte mit Zustimmung der Kunden
Jede Nachricht braucht echten Wert, Aktualität und Verständlichkeit. Halten Sie sich an Wahrheit und Klarheit. Die AIDA-Formel hilft beim Aufbau: Aufmerksamkeit, Interesse, Wunsch, Handlung. Schließen Sie jeden Beitrag mit einem klaren nächsten Schritt.
Aufwand und Budget planen
Werbung wird über ein Jahresbudget geplant. Im Maklerbetrieb machen Werbekosten im Schnitt 12 bis 18 Prozent der Gesamtkosten aus. Kleine Büros wendeten dafür rund 18.000 Euro im Jahr auf. Legen Sie fest, welcher Anteil auf soziale Netzwerke entfällt.
Planen Sie feste Zeiten für Beiträge und Antworten. Regelmäßigkeit ist wichtiger als Menge. Ohne dauerhafte Platzierung verpufft die Wirkung. Entscheiden Sie bewusst, wie schnell Sie auf Nachrichten reagieren. Der Druck ständiger Erreichbarkeit darf Ihre Arbeit nicht bestimmen.
Messen Sie den Erfolg in Stufen: Reichweite, Reaktionen, Anfragen, Termine, Aufträge. Image lässt sich kaum messen. Anfragen und Aufträge lassen sich zählen. Fragen Sie jeden neuen Kunden, wie er auf Sie aufmerksam wurde. Tragen Sie die Antwort in Ihre Kundendatei ein.
Recht auf Social Media
Auch ein geschäftliches Profil braucht ein Impressum. Ein Link auf das Impressum Ihrer Webseite genügt, wenn er leicht erreichbar ist. Werbung muss wahr sein und darf nicht irreführen.
Zeigen Sie Personen nur mit deren Einwilligung. Das gilt für Kunden, Mieter und eigenes Personal. Fotos aus Wohnungen veröffentlichen Sie nur mit Zustimmung des Nutzers. Werbende Direktnachrichten an Privatpersonen ohne Einverständnis sind unzulässig.
Haben Sie Fragen zu Social Media in Ihrem Unternehmen?
Sie schildern Ihren Fall zu Social Media in Ihrem Unternehmen und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fazit zu Social Media für Immobilienprofis
Social Media wirkt, wenn es wie jede Werbung geplant wird. Wählen Sie Kanäle nach Zielgruppe und Region. Liefern Sie Inhalte mit echtem Nutzen und veröffentlichen Sie regelmäßig. Planen Sie Budget und Zeit und beachten Sie Impressum, Bildrechte und Datenschutz.
Legen Sie für die nächsten drei Monate einen Themenplan mit einem Beitrag pro Woche an.
Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Quellen
Einleitung
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
Social Media als Teil der Werbung
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
Kanäle nach Zielgruppe wählen
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
Inhalte mit Nutzen für Leser
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
Aufwand und Budget planen
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen
Recht auf Social Media
- § 5 DDG
- § 5 UWG
- § 7 UWG
- § 22 KUG
- Art. 6 DSGVO
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
Gesetze
Hinweis
Dieser Beitrag stützt sich auf die genannte Fachliteratur der Immobilienwirtschaft, die Gesetzestexte und ausgewählte Fachquellen. Rechtsstand: Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.






































