Das Wichtigste in Kürze
Verkauf einer Immobilie aus dem Privatvermögen binnen zehn Jahren nach Kauf; der Gewinn ist dann einkommensteuerpflichtig.
Privates Veräußerungsgeschäft erklärt
Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstücks nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind jeweils die Daten der notariellen Kaufverträge. Der Gewinn zählt dann zu den sonstigen Einkünften.
Ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurden. Bei der Gewinnermittlung mindern frühere Abschreibungen die Anschaffungskosten.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft; § 23 EStG
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