Das Wichtigste in Kürze
Ein Käufer sucht in der GuV wiederkehrende Erträge, nicht die unterste Zeile. Verhandelt wird über Rohertrag und Betriebsergebnis. Ein auf Steuern gebauter Abschluss zeigt Ihren Betrieb kleiner, und genau diesen bekommen Sie bezahlt.
Zwei Betriebe legen ihre Zahlen vor. Beide machen 900.000 Euro Umsatz. Beide weisen 120.000 Euro Gewinn aus. Der eine wird für 480.000 Euro verkauft. Der andere für 180.000.
Der Unterschied steht in derselben Gewinn- und Verlustrechnung. Nur nicht in der Zeile, auf die alle sehen.
Die Beurteilung eines Betriebs steht auf drei Abschlüssen. Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung. Hier geht es um die erste: den laufenden Betrieb.

Die GuV ist ein Film
Die Gewinn- und Verlustrechnung fasst Erträge und Aufwendungen eines Zeitraums zusammen. Meist ein Geschäftsjahr, manchmal ein Quartal. Sie ist ein Film, kein Foto. Sie beantwortet eine Frage: Wie gut erwirtschaftet dieser Betrieb Gewinn?
So weit die Schulfassung. Ein Käufer liest sie anders.
Erträge: Was kommt wieder?
Ein Käufer sortiert die Erträge in drei Gruppen. Erstens Erträge aus Waren und Leistungen. Das ist das Geschäft.
Zweitens vereinnahmte Zinsen. Drittens Erträge aus verkauftem Vermögen oder Beteiligungen. Nur die erste Gruppe kauft er.
Innerhalb dieser Gruppe stellt er jeder Zeile dieselbe Frage. Kommt dieser Betrag im nächsten Jahr wieder? Ein Wartungsvertrag über drei Jahre kommt wieder. Ein Großauftrag aus dem Sommer nicht.
Prüfen Sie Ihre Erträge deshalb in dieser Reihenfolge: wiederkehrend, wahrscheinlich, einmalig. Der wiederkehrende Umsatz bestimmt Ihren Preis. Der einmalige Teil bestimmt nur Ihren letzten Sommer.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung?
Sie schildern Ihren Fall zu Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Aufwendungen als Treppe
Üblich sind sechs Gruppen von Aufwendungen. Herstellkosten, Vertrieb, Verwaltung, Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Diese Reihenfolge ist eine Treppe. Ein Käufer geht sie von oben nach unten und hält auf jeder Stufe.
Umsatz minus Herstellkosten ergibt den Rohertrag. Er zeigt, ob Ihre Leistung überhaupt trägt. Abzüglich Vertrieb und Verwaltung folgt das Betriebsergebnis vor Abschreibungen. Es zeigt, was der Betrieb erwirtschaftet.
Danach folgen Abschreibungen, Zinsen und Steuern. Ganz unten steht das Jahresergebnis.
Warum die unterste Zeile wenig zählt
Ein Käufer verhandelt fast nie über die unterste Zeile. Er verhandelt über die zweite Stufe.
Zinsen hängen an der Finanzierung des Verkäufers. Steuern hängen an dessen Rechtsform. Abschreibungen hängen an dessen Anschaffungen. Alle drei ändern sich mit dem Eigentümer. Der Rohertrag ändert sich nicht.
Die deutsche GuV verdeckt viel
In vielen deutschen Abschlüssen sehen Sie diese Treppe gar nicht. § 275 HGB erlaubt zwei Verfahren der Gliederung. Das Gesamtkostenverfahren zeigt Aufwendungen nach ihrer Art. Das Umsatzkostenverfahren zeigt sie nach ihrer Funktion. Der Mittelstand rechnet fast durchgehend nach Gesamtkosten. Damit fehlt die Trennung nach Herstellung, Vertrieb und Verwaltung.
Dazu kommt § 276 HGB. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen die obersten Posten zusammenfassen. Übrig bleibt eine Zeile namens Rohergebnis. Umsatz und Materialaufwand stehen dann nicht mehr getrennt.
Fordern Sie deshalb nie nur den offengelegten Abschluss an. Fordern Sie die betriebswirtschaftliche Auswertung an. Über zwölf Monate, für drei Jahre. Dort stehen die Zahlen so, wie der Betrieb sie selbst führt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung?
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Die Falle der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Viele Betriebe haben überhaupt keine Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ermitteln den Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Der Unterschied ist grundlegend. Die GuV erfasst eine Leistung, sobald sie erbracht ist. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasst sie, sobald das Geld fließt. Eine Rechnung aus dem Dezember, bezahlt im Januar, fällt ins nächste Jahr.
Wer im Dezember später abrechnet oder Material einkauft, senkt sein Ergebnis. Beides ist zulässig. Beides verzerrt jeden Vergleich zwischen zwei Jahren. Ein Käufer sieht sich deshalb Dezember und Januar über drei Jahre an. Springt das Ergebnis regelmäßig, liegt es an den Zeitpunkten, nicht am Geschäft.
Für Inhaber folgt daraus ein unbequemer Satz. Mit der Steuerlast über den Dezember senken Sie auch Ihren Verkaufspreis. Wer in drei Jahren verkaufen will, hört mit diesen Verschiebungen jetzt auf.
Abschreibungen richtig lesen
Abschreibungen stehen als Aufwand in der Rechnung. Ihnen steht in diesem Jahr keine Zahlung gegenüber. Eine hohe Abschreibung senkt den Gewinn und lässt den Kontostand unberührt. Eine sehr niedrige Abschreibung zeigt, dass seit Jahren nichts angeschafft wurde.
Fazit zur GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Ertragskraft, nicht das Vermögen. Nur wiederkehrende Erträge bestimmen den Preis. Verhandelt wird über Rohertrag und Betriebsergebnis, nicht über die unterste Zeile. Ein Abschluss, der auf Steuern gebaut ist, zeigt Ihren Betrieb kleiner. Und genau diesen kleineren Betrieb bekommen Sie bezahlt.
Teilen Sie heute Ihre größten Ertragspositionen in wiederkehrend und einmalig. Diese Liste steht in dreißig Minuten.
Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Quellen
- § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
- § 276 HGB: Größenabhängige Erleichterungen
- § 4 Abs. 3 EStG: Gewinnbegriff, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Hinweis
Die Zahlen im Einstieg sind ein Rechenbeispiel und beschreiben keinen realen Fall. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.






































