Das Wichtigste in Kürze
Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeit im Haushalt; 20 Prozent der Arbeitskosten mindern die Steuer, höchstens 1.200 Euro.
Handwerkerleistung erklärt
Handwerkerleistungen im Sinne von § 35a EStG sind Arbeiten zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung im Haushalt. Dazu zählen Wartung von Heizung und Aufzug, Dacharbeiten oder der Austausch von Fenstern. Neubaumaßnahmen sind ausgenommen.
Die Steuer sinkt um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Mieter nutzen den Bonus über die Betriebskostenabrechnung, wenn umgelegte Kosten Handwerkeranteile enthalten.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 35a EStG
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