Das Wichtigste in Kürze
Recht des Mieters, einer ordentlichen Kündigung wegen unzumutbarer Härte zu widersprechen.
Sozialklausel erklärt
Die Sozialklausel erlaubt dem Mieter, einer ordentlichen Kündigung zu widersprechen. Gründe sind etwa hohes Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum.
Der Widerspruch ist schriftlich und spätestens zwei Monate vor Vertragsende zu erklären. Das Gericht wägt dann die Interessen beider Seiten ab.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 574 BGB; § 574b BGB
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