Das Wichtigste in Kürze
Steuerabzug von 15 Prozent, den unternehmerische Auftraggeber von Bauleistungen einbehalten und an das Finanzamt abführen.
Bauabzugsteuer erklärt
Die Bauabzugsteuer ist keine eigene Steuer, sondern ein Erhebungsverfahren. Der Auftraggeber behält 15 Prozent der Bruttorechnung ein und führt sie an das Finanzamt des Bauunternehmers ab. Dort wird der Betrag auf dessen Steuern angerechnet.
Pflichtig sind Unternehmer, auch Vermieter mit mehr als zwei Wohnungen. Eine gültige Freistellungsbescheinigung oder das Unterschreiten von Bagatellgrenzen befreit vom Abzug.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 48 EStG
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