Das Wichtigste in Kürze
Der Kauf- oder Mietvertrag, den der Makler nachweist oder vermittelt und an dessen Abschluss die Provision hängt.
Hauptvertrag erklärt
Ohne wirksamen Hauptvertrag entsteht keine Provision. Er muss inhaltlich dem beauftragten Geschäft entsprechen. Steht er unter aufschiebender Bedingung, entsteht der Anspruch erst mit deren Eintritt.
Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 652 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Die Rolle des Immobilienmaklers
- Maklervertrag und Provisionsanspruch
- Neutralität und Doppeltätigkeit des Maklers
- Nachweis oder Vermittlung durch den Makler
- Aufwendungsersatz für Makler
- Besichtigungen professionell führen
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