Das Wichtigste in Kürze
Das Recht des Insolvenzverwalters, bestimmte Geschäfte vor der Insolvenz rückgängig zu machen, wenn sie Gläubiger benachteiligen.
Insolvenzanfechtung erklärt
Gerät ein Unternehmen in die Insolvenz, prüft der Insolvenzverwalter frühere Geschäfte. Benachteiligen sie die Gläubiger, kann er sie anfechten. Dann muss der Empfänger das Erlangte zurückgeben. Die Regeln stehen in der Insolvenzordnung. Je nach Fall reichen die Fristen mehrere Jahre zurück.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Insolvenzanfechtung?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























