Das Wichtigste in Kürze
Schutz des Erwerbers: Der Inhalt des Grundbuchs gilt für ihn als richtig, solange er die Unrichtigkeit nicht kennt.
Öffentlicher Glaube erklärt
Der öffentliche Glaube schützt den Erwerber eines Rechts an einem Grundstück. Zu seinen Gunsten gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig und vollständig. Der Schutz entfällt, wenn er die Unrichtigkeit kennt oder ein Widerspruch eingetragen ist.
Tatsächliche Angaben wie Größe und Wirtschaftsart des Grundstücks nehmen am öffentlichen Glauben nicht teil.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 892 BGB
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