Das Wichtigste in Kürze
Für einen Firmenkauf lässt sich das Wohnhaus in Deutschland nur einmalig per Grundschuld beleihen. Ein Betrieb, der nur so finanzierbar ist, trägt sich zu knapp. Prüfen Sie zuerst alle anderen Wege.
In amerikanischen Videos beleihen Käufer ihr Wohnhaus wie ein Konto. Geld ziehen, zurückzahlen, erneut ziehen. Diese laufend abrufbare Kreditlinie gibt es in Deutschland so nicht.

Haben Sie Fragen zur Finanzierung eines Firmenkaufs?
Sie schildern Ihren Fall zur Finanzierung eines Firmenkaufs und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
In Deutschland: eine Eintragung
Hier ist es eine einmalige Beleihung mit Eintragung. Sie brauchen einen Notar und einen Eintrag im Grundbuch. Beides kostet Geld. Die Bank sichert sich über eine Grundschuld auf dem Haus.
Rechnerisch schließt es jede Lücke
Ein Metallbetrieb mit 40 Mitarbeitern kostet 4,2 Mio. Euro. Der Inhaber ist 67 und hat keinen Nachfolger in der Familie. Der Käufer hat 500.000 Euro Eigenkapital. Bank und Verkäuferdarlehen decken viel, nicht alles. Am Ende fehlen 600.000 Euro.
Das Wohnhaus des Käufers ist schuldenfrei. Sein Verkehrswert liegt bei 700.000 Euro. Rechnerisch schließt die Beleihung diese Lücke. Genau deshalb ist der Weg verlockend.
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Die Trennung fällt
Der eine Punkt kommt in amerikanischen Videos nie vor. Wer sein Wohnhaus beleiht, hebt die Trennung zwischen Betrieb und Privatvermögen auf.
In Deutschland trennen Käufer beides regelmäßig über eine Gesellschaft. Oft ist das eine eigene Erwerbsgesellschaft. Mit der Grundschuld auf dem Wohnhaus geben Sie diese Trennung zurück. Läuft der Betrieb schlecht, steht dann auch das Haus im Risiko. Die Gesellschaft schützt Ihr Privatvermögen nur, solange Sie es nicht selbst belasten.
Das ist eine bewusste Entscheidung, keine Technik. Sie gehört an den Küchentisch, nicht in die Finanzierungsanfrage. Wie dieses Instrument mit den anderen zusammenspielt, zeigt der Beitrag Die Immobilie im Unternehmenskauf.
Fazit zum beliehenen Wohnhaus
Ein Betrieb, der nur mit dem Wohnhaus finanzierbar ist, trägt sich zu knapp.
Oft gibt es andere Wege, etwa freien Beleihungsraum in einem Bestandsobjekt. Diese Wege belasten Betriebs- oder Anlagevermögen, nicht Ihr Zuhause.
Prüfen Sie zuerst alle anderen Wege, bevor Sie Ihr Wohnhaus belasten.
Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Quellen
- § 1191 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld: gesetze-im-internet.de/bgb/__1191.html
- § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung: gesetze-im-internet.de/bgb/__873.html
- § 29 GBO – Nachweis der Eintragungsunterlagen: gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html
Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und beschreiben kein bestimmtes Unternehmen.






































