Das Wichtigste in Kürze
Kennzahl im Bebauungsplan: zulässige überbaute Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche.
Grundflächenzahl erklärt
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Eine Grundflächenzahl von 0,4 erlaubt bei 800 Quadratmetern 320 Quadratmeter Grundfläche.
Die Baunutzungsverordnung nennt Orientierungswerte je Baugebiet. Der Bebauungsplan setzt den genauen Wert fest.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 17 BauNVO; § 19 BauNVO
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Fachbeiträge zum Begriff
- Bebaubarkeit vor dem Grundstückskauf prüfen
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Baunutzungsverordnung und Baugebiete
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