Das Wichtigste in Kürze
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen, die nur gelten, wenn die Parteien sie vereinbaren.
VOB/B erklärt
Die VOB/B regelt unter anderem Leistungsumfang, Nachträge, Abnahme und Mängelrechte. Für Bauwerke sieht sie eine Verjährung von vier Jahren vor. Gegenüber Verbrauchern muss der Text ausgehändigt oder angeboten werden.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021
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Fachbeiträge zum Begriff
- Handwerker beauftragen und Leistungen abnehmen
- Der Bauvertrag
- Bauabnahme und Mängelansprüche
- Ausschreibung und Vergabe nach VOB
- Werkvertragsrecht für Verwalter
- Terminplanung im Bauprojekt
- Nachträge und Mehrkosten am Bau
- Qualitätssicherung am Bau
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