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Triple-Net- und Double-Net-Verträge

Welche Kosten der Mieter trägt

Stand:

Das Wichtigste in Kürze

Triple-Net- und Double-Net-Verträge verlagern Kosten und Risiken vom Vermieter auf den Mieter. In Deutschland gelingt das sicher nur über ausgehandelte Einzelvereinbarungen. Lassen Sie vorab prüfen, ob Ihre Instandhaltungsklausel der AGB-Kontrolle standhält.

Triple-Net-Verträge stammen aus England und den USA. Dort zahlt der Mieter neben der Miete nahezu alle Kosten des Objekts. Der Vermieter erhält eine reine Nettomiete. Für Investoren ist das ein klares, planbares Modell.

In Deutschland trifft das Modell auf ein anderes Leitbild. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, die Mietsache zu erhalten. Wer davon abweicht, muss sauber formulieren. Formularklauseln halten oft nicht, und dann trägt der Vermieter die Kosten doch.

Was Net-Verträge bedeuten

Die Begriffe sind gesetzlich nicht definiert. Entscheidend ist, was der Vertrag im Einzelnen regelt. In der Praxis hat sich folgende Abstufung eingebürgert.

Dach und Fach meint die konstruktiven Teile des Gebäudes. Dazu zählen Dach, Fundamente, Außenmauern und tragende Wände. Diese Kosten trägt der Vermieter im Regelfall selbst.

Prüfen Sie bei jedem Vertrag, welche Stufe tatsächlich vereinbart ist. Die Bezeichnung im Titel allein sagt nichts.

Triple-Net nach deutschem Recht

Nach dem Gesetz schuldet der Vermieter Instandhaltung und Instandsetzung. Im Gewerbe dürfen die Parteien davon weitgehend abweichen. Die gesamte Erhaltung lässt sich individuell auf den Mieter übertragen. In Leasingverträgen ist das üblich.

Ein Triple-Net-Vertrag rechtssicher zu gestalten, ist nach der Rechtsprechung schwierig. Die Fachliteratur hält ihn in Formularverträgen für kaum tragfähig. Der Vertrag muss das Risiko des Mieters klar erkennbar machen. Für Investoren und finanzierende Banken zählt am Ende, ob die Klausel vor Gericht hält.

Für Schönheitsreparaturen gelten im Gewerbe ähnlich enge Regeln wie bei Wohnungen. Starre Fristenpläne sind auch hier unwirksam.

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Individualvereinbarung statt Formularklausel

Formularklauseln prüfen Gerichte auf unangemessene Benachteiligung. Im Innenbereich der Mietsache ist die Übertragung der Erhaltung meist zulässig. Für Gemeinschaftsflächen braucht eine Formularklausel eine Kostenobergrenze. Für die Gebäudehülle empfiehlt die Literatur höchstens 10 Prozent der Jahresmiete.

Eine Dach-und-Fach-Klausel im Formularvertrag scheitert meist am AGB-Recht. Wollen Sie mehr übertragen, brauchen Sie eine echte Individualvereinbarung. Vereinbaren Sie auch dort eine jährliche Kostengrenze. Sammeln Sie Belege aus der Verhandlung.

Nebenkosten im Net-Vertrag benennen

Ohne Vereinbarung trägt der Vermieter alle Lasten der Mietsache. Ein bloßer Hinweis auf Betriebskosten reicht nicht. Jede Kostenart gehört einzeln in den Vertrag. Unklarheiten gehen zulasten des Vermieters.

Behalten Sie sich vor, neu entstehende Kosten umzulegen. Trennen Sie in Wartungsverträgen Wartung und Reparatur. Das erleichtert jede Abrechnung.

Über Vorauszahlungen rechnen Sie jährlich ab. Die Abrechnung zeigt Gesamtkosten, Schlüssel, Anteil des Mieters und Vorauszahlungen.

Grenzen der Dach-und-Fach-Übertragung

Auch eine wirksame Dach-und-Fach-Klausel hat Grenzen. Sie erfasst mietbedingten Verschleiß und vom Mieter verschuldete Schäden. Anfängliche Mängel des Gebäudes bleiben beim Vermieter. Bei Mängeln behält der Mieter sein Recht auf Minderung. Das gilt, soweit der Vertrag es nicht wirksam beschränkt.

Für den Mieter wird jede Klausel zur Kalkulationsfrage. Er rechnet mit Gesamtkosten, nicht mit der Kaltmiete. Hohe Nebenlasten drücken deshalb die erzielbare Nettomiete. Ein Net-Vertrag verschiebt Risiken, er schafft keinen zusätzlichen Ertrag.

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Fazit zu Triple-Net- und Double-Net-Verträgen

Net-Verträge verlagern Kosten und Risiken vom Vermieter auf den Mieter. In Deutschland gelingt das sicher nur über ausgehandelte Einzelvereinbarungen. Jede Kostenart und jede Grenze gehört ausdrücklich in den Vertrag.

Lassen Sie vor Abschluss prüfen, ob Ihre Instandhaltungsklausel einer AGB-Kontrolle standhält.

Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Dominik Eller
Dominik Eller
Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
30+ Jahre Praxis in Dienstleistung, Family Office, Immobilien Investment, Immobilien Management, Private Equity, Vertrieb und Beratung.

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Quellen

Einleitung

Was Net-Verträge bedeuten

Triple-Net nach deutschem Recht

Individualvereinbarung statt Formularklausel

Nebenkosten im Net-Vertrag benennen

Grenzen der Dach-und-Fach-Übertragung

Gesetze

Weitere Quellen im Netz

Hinweis

Dieser Beitrag stützt sich auf die genannte Fachliteratur der Immobilienwirtschaft, die Gesetzestexte und ausgewählte Fachquellen. Rechtsstand: Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


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