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Individualvereinbarung

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Das Wichtigste in Kürze

Im Einzelnen ausgehandelte Vertragsbedingung, die nicht der AGB-Kontrolle unterliegt.

Individualvereinbarung erklärt

Eine Individualvereinbarung ist eine Klausel, die die Parteien im Einzelnen ausgehandelt haben. Sie geht vorformulierten Bedingungen vor. Sie unterliegt nicht der AGB-Kontrolle.

Wer sich auf sie beruft, muss das Aushandeln belegen, etwa durch Schriftverkehr.

Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 305b BGB

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