Das Wichtigste in Kürze
Im Einzelnen ausgehandelte Vertragsbedingung, die nicht der AGB-Kontrolle unterliegt.
Individualvereinbarung erklärt
Eine Individualvereinbarung ist eine Klausel, die die Parteien im Einzelnen ausgehandelt haben. Sie geht vorformulierten Bedingungen vor. Sie unterliegt nicht der AGB-Kontrolle.
Wer sich auf sie beruft, muss das Aushandeln belegen, etwa durch Schriftverkehr.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 305b BGB
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Triple-Net- und Double-Net-Verträge
- Instandhaltung im Gewerbemietvertrag
- Untervermietung von Gewerbeflächen
- Typische Fehler im Gewerbemietvertrag
- AGB im Immobiliengeschäft
- Irrtum: Renovieren nach starren Fristen
- Alleinauftrag gewinnen
- Online-Marketing für Makler
- Was ein Immobilienmakler verdient
Haben Sie Fragen zu Individualvereinbarung?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























